Wie Sie ein Holzhaus anmelden

jak zgłosić domek
26. März 2020
Drewnolandia
Ratgeber

I. Welches Holzhaus kann ich anmelden?

Ohne Baugenehmigung dürfen Sie jedes Ferienhaus errichten, das die folgenden Vorgaben erfüllt:
- Bis zu 35 m2 Grundfläche (Dachüberstände werden nicht berücksichtigt)
- Bis zur im MPZP festgelegten Höhe
- Dachneigung bis 45 Grad
- Freistehend und eingeschossig

Die Bezeichnung „Ferienhaus“ kommt in den polnischen Vorschriften nicht vor. Daher wird dort der Begriff „Gebäude zur individuellen Erholung“ verwendet. Auch der Begriff „eingeschossig“ ist in den Vorschriften nicht näher definiert. In diesem Fall orientieren wir uns an den Urteilen der Verwaltungsgerichte. Demnach gilt ein Gebäude mit einem Geschoss als eingeschossig.
Ein nutzbares Dachgeschoss, das für den dauerhaften Aufenthalt von Personen vorgesehen ist, gilt als zweites Geschoss. Ist das Dachgeschoss nicht als Wohnraum nutzbar – wie etwa eine Galerie –, gilt das Holzhaus als eingeschossig. Diese Definition trifft somit auf alle von Drewnolandia angebotenen Holzhäuser mit bis zu 35 m2 zu.

I. Wann sollte ich den Bau des Holzhauses anmelden?

Mit dem Anmeldeverfahren sollten Sie unmittelbar nach der Festlegung aller Einzelheiten des Bauvorhabens beginnen. Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren in bestimmten Fällen verlängern kann, zum Beispiel, wenn nicht alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden.

III. Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung?

Für die Anmeldung können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Erklärung über das Recht, über das Grundstück für Bauzwecke zu verfügen
- Katasterkarte vom Landratsamt
- Skizzen/Zeichnungen des Holzhauses.

IV. Wie läuft das Anmeldeverfahren ab?

Den Bau eines Ferienhauses melden Sie beim Landratsamt an. Das entsprechende Anmeldeformular erhalten Sie sowohl direkt beim Amt als auch auf der Website des Landratsamts. In der Anmeldung müssen Umfang und Art der Bauarbeiten sowie der geplante Baubeginn angegeben werden.

V. Wie lange muss ich auf die Zustimmung warten?

Das Landratsamt erteilt keine ausdrückliche Genehmigung für den Bau eines Ferienhauses. Die Zustimmung gilt automatisch als erteilt, wenn die Behörde innerhalb von 21 Tagen nach der Anmeldung keinen Einspruch erhebt. Enthält die Anmeldung nicht alle erforderlichen Unterlagen, fordert die Behörde Sie auf, diese nachzureichen. Entscheidend ist, dass Sie dies innerhalb der von der Behörde festgelegten Frist erledigen.