Sie planen, auf Ihrem Grundstück ein Ferienhaus oder ein ganzjährig bewohnbares Holzhaus zu bauen, und fragen sich, welche Größen zulässig sind? Dann sind Sie hier richtig! In diesem Artikel erklären wir, worin sich die bebaute Fläche und die Nutzfläche unterscheiden, welche Höchstmaße für Häuser bis 35 und 70 m² gelten und welche Einschränkungen das Baurecht vorgibt – darunter auch der örtliche Bebauungsplan. Außerdem erfahren Sie, wann Sie ein Holzhaus ohne Baugenehmigung errichten dürfen und worauf Sie bei der Auswahl eines fertigen Entwurfs achten sollten. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr!
Ferienhaus – Größe bis 35 m² und 70 m²: Was sagt das Gesetz?
Sie möchten sich einen privaten Rückzugsort schaffen, wissen aber nicht, welche Vorschriften ein Ferienhaus erfüllen muss? Entscheidend sind die bebaute Fläche und die Frage, ob das geplante Gebäude als Gebäude zur individuellen Erholung oder als Wohngebäude eingestuft wird. Hier erfahren Sie, welche aktuellen Regelungen dafür gelten.
Ferienhaus bis 35 m² – ohne Baugenehmigung, mit Anmeldung
Beim Bau eines Ferienhauses mit einer bebauten Fläche von bis zu 35 m² auf einem Freizeit- oder Privatgrundstück können Sie ein vereinfachtes Bauverfahren nutzen – also den Bau nach Anmeldung, ohne eine Baugenehmigung beantragen zu müssen. Die Bedingungen sind jedoch klar festgelegt:
- Die bebaute Fläche darf 35 m² nicht überschreiten,
- das Gebäude muss zur individuellen Erholung bestimmt sein – also der Freizeit des Eigentümers dienen und nicht zur Vermietung,
- pro 500 m² Grundstücksfläche ist ein solches Gebäude zulässig,
- die Gesamthöhe darf 5 m (bei geneigten Dächern) beziehungsweise 4 m (bei Flachdächern) nicht überschreiten,
- die Höhe der nutzbaren Räume im Inneren des Hauses sollte mindestens 2,2 m betragen – das ist das Minimum für eine komfortable Nutzung.
- Diese Lösung ist ideal für alle, die schnell und ohne unnötigen bürokratischen Aufwand ein Ferienhaus auf ihrem Grundstück errichten möchten.
Ganzjährig bewohnbares Holzhaus bis 70 m² – Vorschriften seit 2022
Seit Anfang 2022 gelten Vorschriften, die unter bestimmten Bedingungen den Bau eines Einfamilienhauses mit einer bebauten Fläche von bis zu 70 m² auch ohne Baugenehmigung ermöglichen. Dies betrifft Wohngebäude, wird aber zunehmend auch für ganzjährig nutzbare Ferienhäuser in Anspruch genommen.
Voraussetzungen für den Bau ohne Baugenehmigung:
- Bebaute Fläche bis 70 m².
- Freistehendes, eingeschossiges Gebäude (ein nutzbares Dachgeschoss oder eine Galerie sind jedoch zulässig).
- Das Gebäude muss dem eigenen Wohnbedarf des Bauherrn dienen.
- Der Bau muss auf Grundlage eines Architektur- und Bauprojekts erfolgen, das der Anmeldung beizufügen ist.
- Es muss ein Bauleiter bestellt werden, obwohl die Bauaufsicht den Baufortschritt nicht kontrolliert.
In der Praxis bedeutet das, dass die Vorschriften sowohl beim Bau eines Ferienhauses als auch eines ganzjährig bewohnbaren Holzhauses viel Spielraum lassen – sofern die festgelegten Grenzwerte und formalen Bedingungen eingehalten werden.
Spannweite der Konstruktionselemente und Auskragung der Träger – was ist zu beachten?
Bei der Auswahl eines fertigen Ferienhausentwurfs sollten Sie nicht nur die Fläche, sondern auch die bautechnischen Kennwerte kennen, die sich aus den Vorschriften des Baurechts ergeben. Dabei geht es vor allem um Werte wie die Spannweite der Konstruktionselemente und die Auskragung der Träger.
Spannweite der Konstruktionselemente – höchstens 6 Meter
Laut Vorschriften darf die Spannweite der Konstruktionselemente bei anmeldepflichtigen Holzhäusern 6 Meter nicht überschreiten. Gemeint ist der Abstand zwischen den Auflagern, zum Beispiel tragenden Wänden, Deckenbalken oder Stützen.
Warum ist das wichtig?
- Sie beeinflusst die Raumaufteilung des Hauses – je größer die Spannweite, desto mehr Freiheit gibt es bei der Gestaltung offener Räume (z. B. eines Wohnzimmers mit Kochnische),
- sie spielt bei der Planung einer Galerie oder eines nutzbaren Dachgeschosses eine Rolle,
- sie bestimmt, welche Konstruktionslösungen (z. B. BSH-Leimholz) eingesetzt werden müssen, um Stabilität und Langlebigkeit des Gebäudes zu gewährleisten.
Drewnolandia verwendet ausschließlich zertifiziertes Konstruktionsholz der Klasse C24 (Voll- und Leimholz), das auch bei großen Spannweiten in kompakten Gebäuden eine sichere Ausführung ermöglicht.
Auskragung der Träger – bis zu 2 Meter
Auch die Auskragung der Träger, also der Elemente, die über die Außenkontur der Hauptkonstruktion hinausragen (z. B. Vordächer, Balkone oder Terrassenüberdachungen), ist begrenzt – sie darf 2 Meter nicht überschreiten.
Das betrifft zum Beispiel:
- überdachte Terrassen, die fester Bestandteil des Hauses sind,
- Dachüberstände und Vordächer, die den Eingang schützen,
- Dekorelemente wie Träger mit Zierdetails.
Bei weiter auskragenden Trägern kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Deshalb muss ihre Länge bereits in der Entwurfsphase genau kontrolliert werden.
Bebaute Fläche und Nutzfläche eines Ferienhauses – worin liegt der Unterschied?
Viele Bauherren, die ein Ferienhaus planen, sind sich des Unterschieds zwischen bebauter Fläche und Nutzfläche nicht bewusst. Dabei handelt es sich um eine der entscheidenden Fragen, die sich direkt auf die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den Vorschriften und auf die spätere Nutzung des Gebäudes auswirkt. Die bebaute Fläche ist nichts anderes als die Fläche, die der fertige Gebäudegrundriss einnimmt – gemessen an der Außenkante der Wände. Sie umfasst also nicht nur den Innenraum des Hauses, sondern auch die Wandstärke, Konstruktionselemente und gegebenenfalls hervorstehende Teile wie eine Terrasse oder Treppen.
Die Nutzfläche ist dagegen der Teil des Gebäudes, der tatsächlich für den täglichen Gebrauch zur Verfügung steht. Bei kleinen Holzhäusern, die als Freizeitgebäude geplant sind, kann der Unterschied zwischen diesen Werten erheblich sein – insbesondere, wenn das Gebäude dicke, gedämmte Wände hat, die die bebaute Fläche vergrößern, aber nicht zur nutzbaren Innenfläche zählen. Außerdem wird ein nicht nutzbares Dachgeschoss, sofern es im Entwurf vorgesehen ist, nicht in die Nutzfläche eingerechnet, kann aber die Gesamtmaße der Konstruktion beeinflussen.
Diese Unterscheidung ist besonders im Zusammenhang mit den Bauvorschriften wichtig. Wenn Sie zum Beispiel ein Ferienhaus nach Anmeldung errichten möchten, müssen Sie sicherstellen, dass seine bebaute Fläche die gesetzlichen Grenzwerte nicht überschreitet – 35 m² für ein Gebäude zur individuellen Erholung beziehungsweise 70 m² für ein Einfamilienwohnhaus. Auch wenn die innere Nutzfläche klein erscheint, entscheidet die bebaute Fläche darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Einfluss des örtlichen Bebauungsplans (MPZP)
Bevor Sie mit dem Bau eines Ferienhauses beginnen, prüfen Sie, ob für Ihr Grundstück ein örtlicher Bebauungsplan (MPZP) gilt. Dieses Dokument legt die Regeln für die Bebauung des jeweiligen Gebiets fest – darunter die zulässige Grundstücksnutzung, die erlaubte Gebäudehöhe, die Dachneigung und den Mindestabstand zur Grundstücksgrenze.
Der MPZP kann den Bau von Freizeitgebäuden auf landwirtschaftlichen Grundstücken einschränken oder nur bestimmte Bauvorhaben zulassen, zum Beispiel Gebäude für eine Einfamilienhausbebauung. Außerdem kann er konkrete Vorgaben zur Architektur, zu den Materialien oder zum Anschluss an Versorgungsnetze enthalten. Es kommt vor, dass ein Bauvorhaben trotz Einhaltung aller allgemeinen Bauvorschriften gerade aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan nicht umgesetzt werden kann.
Wurde für Ihr Grundstück kein MPZP beschlossen, müssen Sie einen Bescheid über die Bebauungsbedingungen (sogenannte „WZ“) beantragen. Dieses individuelle Verfahren legt fest, ob und unter welchen Bedingungen auf dem ausgewählten Grundstück gebaut werden darf. Den Antrag auf Bebauungsbedingungen reichen Sie beim für den Standort der Immobilie zuständigen Stadt- oder Gemeindeamt ein.
Sowohl der MPZP als auch der WZ-Bescheid haben großen Einfluss darauf, ob ein Holzhaus errichtet werden darf – unabhängig davon, ob Sie ein kleines Freizeitgebäude oder ein ganzjährig nutzbares Gebäude bis 70 m² planen. Informieren Sie sich deshalb vor der Wahl eines Entwurfs, welche Vorschriften für das jeweilige Grundstück gelten.
Wie wählen Sie die Größe eines Ferienhauses passend zum Grundstück und Ihren Bedürfnissen?
Bei Drewnolandia stehen die Bedürfnisse unserer Kunden an erster Stelle. Unsere für zwei Personen geeigneten Häuser sind mit einer Fläche von 15 bis 35 m² erhältlich. In jedem finden eine Terrasse, ein Wohnzimmer, ein Schlafzimmer, eine Küche und ein Bad Platz. Von den Gesamtmaßen des Hauses hängen die Größe der einzelnen Räume und ihre Anordnung ab. Eine Galerie, also ein kleines „Obergeschoss“, ist eine ausgezeichnete Lösung. Dort lässt sich zum Beispiel ein gemütliches Schlafzimmer einrichten und so im zentralen Bereich des Gebäudes viel Platz sparen.
Holzhaus für eine Kleingartenanlage (ROD) – wenig Fläche, viele Möglichkeiten
Ein Ferienhaus in einer Kleingartenanlage (ROD) ist eine hervorragende Lösung für alle, die sich einen Rückzugsort in der Stadt wünschen, aber kein großes Grundstück besitzen. Auch wenn die Grundstücke in einer ROD nur begrenzt groß sind, lässt sich der vorhandene Platz mit durchdacht geplanten kleinen Ferienhäusern optimal nutzen. Beachten Sie, dass ein dauerhafter Wohnsitz dort gesetzlich nicht erlaubt ist. Das spricht jedoch nicht gegen den Bau eines Ferienhauses – im Gegenteil: Es eignet sich hervorragend für Erholung zwischendurch, die Gartenarbeit oder Treffen mit Familie und Freunden im Freien.
Drewnolandia bietet Konstruktionen, die sich ideal für Kleingartenanlagen eignen – von winzigen Holzhäusern bis hin zu großzügigen Gartenpavillons. Schon 12 m² reichen aus, um Platz zum Verstauen und Entspannen zu schaffen. Wenn die Grundstücksfläche es zulässt, kann das Haus auf bis zu 35 m² vergrößert werden. Das ist eine ausgezeichnete Lösung, insbesondere wenn Sie sich für einen Entwurf mit Galerie entscheiden, durch die der Innenraum funktionaler wird. Die Höhe eines Gebäudes in einer ROD darf 5 m nicht überschreiten. Daher lohnt es sich, den Innenraum sinnvoll zu planen – mit einem Hauptraum und einer überdachten Terrasse zum Entspannen im Freien.
Holzhaus für Paare – ein privater Ort zum Leben und Entspannen
Für viele Paare ist ein Ferienhaus nicht nur ein Ort der Erholung, sondern auch eine persönliche Ruheoase. Auf einem Privatgrundstück, für das kein örtlicher Bebauungsplan beschlossen wurde, können Sie sich für einen großzügigeren Entwurf entscheiden. Entscheidend ist der Komfort – benötigt werden eine Küche, ein Bad, Schlafzimmer und eine Terrasse. Beachten Sie, dass für den Bau eines Hauses ohne Baugenehmigung bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Prüfen Sie daher am besten vorab die Bebauungsbedingungen für das Grundstück, auf dem das Gebäude entstehen soll.
Drewnolandia bietet Paaren fertige Ferienhäuser mit einer Fläche von 15 bis 35 m². Jedes Modell lässt sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen – es bietet Platz für ein Bad, ein Wohnzimmer, eine Küche und ein gemütliches Schlafzimmer. Modelle mit Galerie ermöglichen es, den Schlafbereich vom Wohnbereich zu trennen und sorgen so für mehr Freiheit im Alltag. Eine ausgezeichnete Lösung für alle, die Wert auf Komfort legen, aber nicht in eine große Immobilie investieren möchten. Ein solches Haus ermöglicht außerdem erholsame Auszeiten außerhalb der Stadt – sowohl am Wochenende als auch während eines längeren Urlaubs.
Holzhaus für Familien – Funktionalität und Ergonomie auf 35 m²
Für Familien mit Kindern ist ein Ferienhaus eine Möglichkeit, gemeinsam dem Alltag zu entfliehen, ohne Hotels buchen zu müssen. Bei der Planung eines Familienhauses kommt es auf eine funktionale Innenraumgestaltung an – mit separaten Schlafzimmern, einer Küche, einem Bad und einem Gemeinschaftsbereich. Wichtig ist, dass alles innerhalb der Grenze von 35 m² bebauter Fläche Platz findet, damit das Anmeldeverfahren genutzt werden kann.
Im Angebot von Drewnolandia finden Sie fertige kleine Ferienhäuser, die durch ihre durchdachte Raumnutzung überraschen. Dank einer passenden Raumaufteilung und einer Galerie lässt sich zusätzlicher Schlaf- oder Stauraum gewinnen. Familien schätzen besonders überdachte Terrassen, auf denen sie gemeinsam im Freien essen und sich unabhängig vom Wetter entspannen können. Wir achten darauf, dass jeder Entwurf sorgfältig durchdacht ist und den tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzer entspricht.
Ganzjährig bewohnbares Holzhaus – Komfort zu jeder Jahreszeit
Wenn Sie Ihr Haus auch außerhalb der Saison nutzen möchten, ist ein Ferienhaus in einer ganzjährig nutzbaren Ausführung eine gute Wahl. Dämmung, passende Fenster und Türen sowie die Möglichkeit, ein Heizsystem einzubauen, sind die wichtigsten Voraussetzungen für Wärme im Winter und Komfort im Sommer. Drewnolandia bietet Konstruktionen in kanadischer Bauweise mit Mineralwolledämmung und stabilen Holzrahmenwänden.
Auch mit einer bebauten Fläche von bis zu 35 m² kann ein solches Haus voll funktional sein. Im Inneren lassen sich zwei gemütliche Schlafzimmer im Dachgeschoss sowie ein Wohnzimmer mit Küche und ein Bad im Erdgeschoss einrichten. All das, ohne die Flächenbegrenzung zu überschreiten – und damit weiterhin im Rahmen der Anmeldung, sofern auch die übrigen Bebauungsbedingungen erfüllt sind. Für alle, die das ganze Jahr über flexibel sein möchten, ist dies eine ausgezeichnete Lösung, die Erholung zu jeder Jahreszeit ermöglicht.
Holzhaus zur Vermietung – eine lohnende Investition
Ein Ferienhaus kann nicht nur der Erholung dienen, sondern auch eine zusätzliche Einnahmequelle sein. Immer mehr Menschen betrachten den Bau eines Hauses als Investition in die Kurzzeitvermietung. In diesem Fall kann eine Baugenehmigung erforderlich sein und die Nutzungsart des Gebäudes muss möglicherweise geändert werden, zum Beispiel von Wohn- zu Gewerbezwecken. Planen Sie dies am besten bereits bei der Prüfung des Standorts und der geltenden Vorschriften ein.
Drewnolandia bietet Häuser, in denen trotz kompakter Fläche bis zu 6–8 Personen Platz finden. Eine durchdachte Raumaufteilung ermöglicht mehrere kleine Zimmer, einen Gemeinschaftsbereich und ein voll ausgestattetes Bad. Eine ausgezeichnete Wahl für alle, die das touristische Potenzial ihres Grundstücks nutzen und ihren Gästen zugleich komfortable Erholungsmöglichkeiten bieten möchten. Sie fragen sich, was der Bau eines Ferienhauses zur Vermietung kostet? Wenden Sie sich an unser Team – wir beraten Sie, entwerfen und verwirklichen Ihre Idee von A bis Z.
Wie Sie sehen, hängt die Wahl der passenden Größe eines Ferienhauses von vielen Faktoren ab – von der Art des Grundstücks, dem Zweck des Gebäudes, der Anzahl der Nutzer und der Jahreszeit, in der Sie es nutzen möchten. Ganz gleich, ob Sie ein kleines Haus für eine Kleingartenanlage (ROD), einen Ort für Familienurlaube oder eine ganzjährig nutzbare Investition zur Vermietung suchen – entscheidend sind die passenden technischen Parameter und die Einhaltung der geltenden Vorschriften.
Häufig gestellte FragenKann ich ein Ferienhaus auf einem landwirtschaftlichen Grundstück errichten?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Sie ein Ferienhaus auf einem landwirtschaftlichen Grundstück errichten möchten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Das Grundstück muss in die passende Bodenklasse eingestuft sein (meist IV oder niedriger) und die örtlichen Vorschriften müssen eine solche Bebauung zulassen. Häufig ist ein Bescheid über die Bebauungsbedingungen oder eine vorherige Umwidmung des Grundstücks erforderlich.
Darf ein Ferienhaus direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden?
Nein – laut Vorschriften muss der Mindestabstand des Hauses zur Grundstücksgrenze 4 Meter betragen (bei Wänden mit Fenstern) beziehungsweise 3 Meter (bei Wänden ohne Fenster). Eine Ausnahme gilt, wenn der örtliche Bebauungsplan andere Abstände zulässt – dann kann das Ferienhaus näher an der Grenze errichtet werden.
Benötigt ein Ferienhaus ein Fundament?
Nicht unbedingt. Ein Ferienhaus kann auf Betonblöcken, Pfählen oder einer Fundamentplatte errichtet werden. Eine leichte Gründung ist oft deutlich günstiger und für saisonal genutzte Häuser vollkommen ausreichend.
Kann ein Ferienhaus an einen anderen Standort versetzt werden?
Ja – viele Konstruktionen, insbesondere Fertigbauten, lassen sich problemlos abbauen und an einem neuen Standort wieder aufbauen. Das ist besonders praktisch, wenn Sie den Verkauf des Grundstücks oder eine Änderung seiner Nutzung planen, Ihr Ferienhaus aber behalten möchten.Wie lange dauert der Bau eines Ferienhauses?Die Bauzeit hängt vom Entwurf ab, doch meist dauert die Errichtung eines Ferienhauses 1 bis 5 Werktage. Der gesamte Ablauf – von der Bestellung bis zur Montage – dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Kann ich ein ganzjährig bewohnbares Holzhaus ohne Anschluss an Versorgungsnetze nutzen?
Ja, allerdings müssen alternative Energie- und Wasserquellen berücksichtigt werden. Wenn kein Anschluss an das Strom- oder Wassernetz vorhanden ist, muss ein ganzjährig nutzbares Ferienhaus sorgfältiger ausgestattet werden – zum Beispiel mit einem Holzofen, einer Komposttoilette oder Wassertanks.
Kann ein Ferienhaus einen Kamin haben?
Ja – Ferienhäuser können mit einem Kamin, einem Kaminofen oder einem freistehenden Ofen ausgestattet werden. Planen Sie dies am besten bereits in der Entwurfsphase ein, damit eine geeignete Abgasführung und Belüftung gewährleistet sind. Das ist eine praktische und oft deutlich günstigere Lösung als eine Elektroheizung.
Kann ein Ferienhaus später erweitert werden?
Ja, sofern Sie die für ein anmeldepflichtiges Haus geltende Grenze der bebauten Fläche (z. B. 35 m²) nicht überschreiten. Bei einer größeren Erweiterung kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Außerdem müssen die folgenden Bedingungen hinsichtlich der Bebauungsplanung und der technischen Möglichkeiten der Konstruktion erfüllt werden.
Ist ein Ferienhaus steuerpflichtig?
Ja – ein Ferienhaus unterliegt der Grundsteuer, wenn es dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist. Die Höhe der Steuer wird von der Gemeindeverwaltung individuell festgelegt und kann je nach Standort und Standard variieren.



