Als dauerhaft mit dem Grundstück verbundenes Bauwerk gilt ein Bauwerk, dessen Lasten über eine technische Konstruktion, also sogenannte Fundamente, auf den Boden übertragen werden. Ob ein Ferienhaus dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist, ergibt sich aus den geltenden Rechtsvorschriften.
Ein Bauwerk, das nicht dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist, gilt nicht als Gebäude und ist als temporäres Bauwerk einzustufen. Da ein Gebäude dann dauerhaft mit dem Grundstück verbunden ist, wenn es nicht ohne Beschädigung seiner Konstruktion vom Grundstück getrennt werden kann, kann ein Ferienhaus dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sein, muss es aber nicht.
Ist ein Ferienhaus nur dann dauerhaft mit dem Grundstück verbunden, wenn es ein Fundament hat?
In der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte bedeutet die dauerhafte Verbindung eines Bauwerks mit dem Grundstück, dass das Bauwerk so dauerhaft gegründet ist, dass seine Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegenüber äußeren Einflüssen gewährleistet sind, die es verschieben oder an einen anderen Ort bewegen könnten. Das Vorhandensein eines Fundaments ist jedoch nicht das einzige Kriterium für die rechtliche Einstufung eines Gebäudes als dauerhaft mit dem Grundstück verbunden. Ein Gebäude ist auch dann dauerhaft mit dem Grundstück verbunden, wenn es den natürlichen Kräften standhält.

Holzhaus Julian - 6x7,5m (SSZ)

Holzhaus Miłosz - 54 m² (CRA)

Holzhaus Wiktor IV v2 - 35 m² (CRA)
Wann gilt ein Ferienhaus als temporäres Bauwerk?
Ein Ferienhaus kann als temporäres Bauwerk gelten, wenn es für eine vorübergehende Nutzung vorgesehen ist, die kürzer ist als seine technische Lebensdauer. Als temporäres Bauwerk gilt außerdem ein Ferienhaus, das abgerissen oder an einen anderen Ort versetzt werden soll.
Temporäre Bauwerke: Anzeige oder Baugenehmigung?
Aus Art. 29 Abs. 1 Nr. 12 des Baugesetzes geht hervor, dass temporäre Bauwerke lediglich bei der zuständigen Bau- und Architekturbehörde angezeigt werden müssen. Die Anzeige ist daher beim Landratsamt oder beim Stadtamt eines Stadtkreises einzureichen. Für die Anzeige sind weder ein Bauprojekt für das Ferienhaus noch ein Bescheid über die Bebauungsbedingungen erforderlich.
Damit für den Bau keine Genehmigung erforderlich ist, muss das Ferienhaus ein freistehendes Gebäude sein, also weder mit einem anderen Bauwerk verbunden sein noch in seiner Konstruktion Elemente eines anderen Bauwerks verwenden. Das Ferienhaus darf außerdem eine Fläche von 70m2 nicht überschreiten und muss eingeschossig sein (Gartenpavillons, Gewächshäuser und Schuppen werden nicht auf die bebaute Fläche angerechnet). Die Zahl dieser Bauwerke darf ein Gebäude pro jeweils 500m2 Grundstücksfläche nicht überschreiten.
Ist ein Ferienhaus dauerhaft mit dem Grundstück verbunden und muss dafür Grundsteuer gezahlt werden?
Der Grundsteuer unterliegen folgende Grundstücke und Bauwerke:
- Gebäude oder Gebäudeteile,
- Bauwerke oder Teile davon, die mit der Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind,
- Grundstücke.
Um zu wissen, ob für ein Ferienhaus Steuern zu zahlen sind, muss man wissen, ob es als Gebäude oder als Bauwerk eingestuft wird. Ein steuerpflichtiges Ferienhaus muss dauerhaft mit dem Grundstück verbunden sein, ein Fundament und ein Dach haben sowie durch bauliche Trennwände von der Umgebung abgegrenzt sein. Dient das Ferienhaus Wohnzwecken, sollte es als Wohngebäude der Grundsteuer unterliegen.
