Ein Ferienhaus im Garten, auch Gerätehaus genannt, kann eine kleine Schuppen, ein Gartenschrank oder sogar ein recht großer Wirtschaftsraum sein. Da Ferienhäuser im Garten meist kleinere Gebäude sind, benötigen sie keine Baugenehmigung, müssen jedoch gemeldet werden. Auch alle anderen Bauvorhaben mit einer Fläche von höchstens 70m2 sind nicht genehmigungspflichtig.
Wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze muss ein Ferienhaus im Garten haben?
Für den Bau eines Ferienhauses im Garten wird am häufigsten eine Grundstücksecke gewählt. Gebäude an dieser Stelle nehmen keinen Platz in der Mitte des Grundstücks ein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Baurecht den Abstand eines Bauwerks zur Grenze des Baugrundstücks regelt.
Bei Einfamilienhäusern dürfen Ferienhäuser, Gerätehäuser und sonstige Wirtschaftsgebäude mit einer Länge von höchstens 6,5 Metern und einer Höhe von höchstens 3 Metern direkt an der Grundstücksgrenze oder mit einer fenster- und türlosen Wand in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern errichtet werden. In der Praxis bedeutet das, dass ein Gerätehaus direkt an die Wand eines bestehenden Gebäudes angebaut werden kann.
Muss der Bau eines Gerätehauses gemeldet werden?
Fertige Ferienhäuser für den Garten werden von Jahr zu Jahr beliebter. Die Frage der Baugenehmigung ist hier eindeutig: Weder Holzkonstruktionen noch Konstruktionen aus Polypropylen mit einer Fläche von höchstens 70m2 benötigen eine Baugenehmigung. Die Rechtslage zur Meldepflicht ist dagegen nicht eindeutig geregelt.
Ordnen wir ein fertiges Ferienhaus als kleines Gebäude zur Aufbewahrung von Reinigungsutensilien ein, ist keine Meldung erforderlich. In manchen Fällen kann ein Gerätehaus jedoch als Schwarzbau eingestuft werden, was eine Meldepflicht zur Folge hat. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, den Bau vorsorglich zu melden – insbesondere bei gemauerten Konstruktionen mit dauerhaftem Fundament.
Muss der Bau eines Ferienhauses gemeldet werden?
Die Meldung des Baus eines Ferienhauses ist, wie bei Gartenhäusern, bei einer bebauten Fläche von mehr als 35m2, jedoch höchstens 70m2 ausreichend. Die Baumeldung für ein Ferienhaus wird beim Landratsamt eingereicht. Bei einem meldepflichtigen Ferienhaus können Sie alle Unterlagen selbst vorbereiten. Dazu gehört unter anderem eine Erklärung über das Recht, das Grundstück zu Bauzwecken zu nutzen.
Der Bau eines meldepflichtigen Ferienhauses muss außerdem bestimmte Anforderungen erfüllen. Das Gebäude muss freistehend und eingeschossig sein. Außerdem muss das Ferienhaus zur Kategorie der Gebäude für die individuelle Erholung gehören, also für Gebäude, die der zeitweisen Erholung dienen.
Muss der Bau eines Ferienhauses im Garten gemeldet werden, wenn kein örtlicher Bebauungsplan vorliegt?
Beim Bau eines Ferienhauses ist der örtliche Bebauungsplan von großer Bedeutung, da er alle Fragen rund um das geplante Bauvorhaben regelt. Für ein Grundstück, für das kein örtlicher Bebauungsplan beschlossen wurde, muss selbstständig ein Bescheid über die Bebauungsbedingungen eingeholt werden. Die Formalitäten rund um den Bau eines Ferienhauses sind zwar nicht sehr zeitaufwendig, doch ohne Bebauungsbedingungen sind zusätzliche Behördengänge und Anträge erforderlich.



